Energieausweis erstellen lassen

Wer benötigt einen Energieausweis?

Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung 2013 ist ein Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf Pflicht. Dementsprechend sollte ein gültiger Energieausweis für alle Wohngebäude vor allem aus rechtlichen Gründen dauerhaft vorgehalten werden. Dies kann sonst zu hohen Bußgeldern bei Nichteinhaltung bzw. Verstoß führen. Ein Energieausweis ist nach seiner Erstellung für 10 Jahre gültig. Vor Ablauf der 10 Jahre ist ein neuer Energieausweis dann notwendig, wenn eine signifikante bauliche Veränderung durchgeführt wird. Dies gilt in leicht abgeänderter Form übrigens auch für Nichtwohngebäude (z.B. Büro oder Supermarkt).

Energieausweisarten

Es gibt zwei Formen des Energieausweises. Den Verbraucherausweis und den Bedarfsausweis. Welcher für Sie der richtige ist, können Sie auf dieser Seite lesen.

  • Verbrauchsausweis
  • Bedarfsausweis

Welcher Energieausweis ist für mich der Richtige?

Der günstigere, verbrauchsorientierte Energieausweis reicht zur Pflichterfüllung, ist jedoch nur für folgende Gebäude zulässig:

  • Gebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten
  • Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, aber Bauantrag nach dem 01.11.1977

Ein aufwändigerer, bedarfsorientierter Energieausweis ist für alle Gebäudearten zulässig. Dieser ist immer dann erforderlich, wenn ein verbrauchsorientierter Energieausweis nicht zulässig oder aufgrund von fehlenden Daten (z.B. Verbrauch) nicht möglich ist.

Der Verbrauchsausweis

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis wird auf Grundlage der allgemeinen Gebäudedaten und Energieverbräuchen von mindestens drei Jahren erstellt. Bei der Erstellung berechnet unsere Software den Verbrauch in Abhängigkeit von den realen Klimabedingungen des berechneten Zeitraums.

Der Bedarfsausweis

Ein Bedarfsausweis wird im Gegensatz zum Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Bedarf des Gebäudes ausgelegt. Im ersten Schritt werden alle Flächen wie z.B. Außenwände, Fenster, Dachfläche, etc. anhand eines Aufmaßes vor Ort oder auf Grundlage der Bauakte berechnet. Im zweiten Schritt wird die energetische Qualität der Flächen bewertet.

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige

  1. Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  2. Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch
  3. Wesentliche Energieträger zur Beheizung des Gebäudes
  4. Baujahr des Gebäudes
  5. Baujahr der Anlagentechnik
  6. Energieeffizienzklasse gemäß Energieausweis

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und auf einen Blick zeigt, wie viel Energie für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt wird. Er ist vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel bei Haushaltsgeräten und gibt Eigentümern, Mietern und Käufern eine Orientierung zu den Energiekosten und dem Modernisierungsbedarf.

Es gibt zwei Arten:

  • Verbrauchsausweis: Er basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre.
  • Bedarfsausweis: Er bewertet die Gebäudehülle und Anlagentechnik unabhängig vom Nutzerverhalten.

Der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung oder Neubau Pflicht. Lassen Sie sich von uns beraten, welche Variante für Ihre Immobilie sinnvoll ist.

Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Auch bei Neubauten oder größeren Sanierungen wird er benötigt. Einige Ausnahmen gibt es, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder sehr kleinen Immobilien unter 50 m².

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Energieausweis brauchen, oder Fragen dazu haben, rufen Sie mich gerne an. Ich berate Sie persönlich und unkompliziert!

Die Erstellung eines Energieausweises dauert in der Regel wenige Tage, abhängig davon, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt. Für einen Bedarfsausweis werden oft mehr Informationen und eine genauere Analyse benötigt.

Damit alles zügig geht, unterstütze ich Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Rufen Sie mich gerne an, und wir besprechen die Details!

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art ab: Ein Verbrauchsausweis ist günstiger und liegt meist zwischen 50 und 100 Euro. Ein Bedarfsausweis erfordert eine detaillierte Analyse und kostet in der Regel 300 bis 500 Euro.

Ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot, das genau zu Ihrer Immobilie passt. Rufen Sie mich gerne an – ich berate Sie unverbindlich!

Lassen Sie uns gemeinsam planen!

Sie haben Fragen oder möchten Ihr Projekt mit uns besprechen? Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören! Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns direkt an – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Anforderungen.

Weiterführende Themen

Ein Energieausweis gibt Ihnen einen ersten Überblick über den Zustand Ihrer Immobilie – doch was kommt danach? Hier setzt die Energieberatung an: Mit einer detaillierten Analyse zeige ich Ihnen, wie Sie den Energieverbrauch senken, Kosten sparen und Ihre Immobilie zukunftssicher machen können.

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